Der Automatische Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA) ist ein Mittel Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen. Steuersünder können noch immer eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung haben sich rund 100 Staaten verpflichtet am Automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA) teilzunehmen. Über den Informationsaustausch erhalten die deutschen Steuerbehörden Informationen über Auslandskonten, Einkünfte, Zinsen und Dividenden. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können so kaum noch vor den deutschen Steuerbehörden verborgen werden.
Längst beteiligen sich auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Österreich, Luxemburg oder Liechtenstein am Informationsaustausch. Auch die Türkei ist dabei. Allerdings hat Ankara bisher noch keine Daten nach Deutschland geliefert. Das soll sich aber in diesem Jahr ändern. Nach einer  finalen Staatenaustauschliste des Bundesfinanzministeriums vom 1. Juli 2020 beteiligt sich diesmal auch die Türkei am Informationsaustausch. Das heißt, dass die deutschen Steuerbehörden Finanzdaten von allen in Deutschland gemeldeten Personen erhalten, die ein Konto in der Türkei haben. Angesichts der engen Verbindungen zwischen der Türkei und Deutschland könnte dies ein nicht unerheblicher Posten sein.
Werden die Daten normalerweise zum 30. September übermittelt, verschiebt sich der Datenaustausch aufgrund der Corona-Pandemie diesmal auf den 31. Dezember.
Für die Steuerbehörden ist der Datenaustausch eine scharfe Waffe, um Steuerhinterziehung offenzulegen. Steuersünder haben aber nach wie vor die Möglichkeit, durch eine strafbefreiende Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden, d.h. die Steuerhinterziehung darf von den Behörden noch nicht entdeckt worden sein. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle steuerrelevanten der vergangenen zehn Jahre enthalten.
Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen. Da schon kleine Fehler zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen können, sollte kompetente juristische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Jeder Fall liegt anders und im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beurteilen, welche Angaben eine Selbstanzeige im individuellen Einzelfall enthalten muss. Sie können die Selbstanzeige in diskreter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Mandanten so erstellen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.
Weitere Informationen unter:
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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