Berlin, 11. August 2023 – Die Rechtsanwaltsozietät Raue hat den in Berlin lebenden Künstler Götz Valien erfolgreich in einem Verfahren vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts München I vertreten,in dem Götz Valien auf Anerkennung seiner Miturheberschaft an den Paris Bar Bildern geklagt hatte, die bisher allein dem verstorbenen Künstler Martin Kippenberger zugeschrieben wurden.

In einem Grundsatzurteil hat das Landgericht München I am 7. August 2023 der Klage von Götz Valien stattgegeben und festgestellt, dass Valien Miturheber der Paris Bar-Bilder ist und künftig als solcher genannt werden muss.

Raue hatte im Juli 2022 im Namen von Valien Klage gegen den Estate Martin Kippenberger eingereicht, der den urheberrechtlichen Nachlass von Martin Kippenberger verwaltet und das Werkverzeichnis des Künstlers herausgibt.

Die Bilder „Paris Bar (Version 1)“ und „Paris Bar (Version 2)“ sind weltweit als Arbeiten des 1997 verstorbenen Martin Kippenberger bekannt geworden und haben bei Versteigerungen Millionen-Beträge erzielt. Sie zeigen die Innenansicht des berühmten Berliner Restaurants „Paris Bar“, das bis heute als Treffpunkt der Kunst- und Filmszene eine Institution ist.

Nachdem er 1991 nicht zur zeitgenössischen Kunstausstellung »Metropolis« im Berliner Martin-Gropius-Bau eingeladen worden war, hatte Kippenberger in der Paris Bar eine Gegenausstellung organisiert mit Werken anderer Maler, die ebenfalls nicht eingeladen worden waren. Kippenberger beauftragte das Berliner Kinoplakatmalunternehmen Werner-Werbung, die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Bar auf eine großformatige Leinwand zu malen. Götz Valien hatte die Bilder in den Jahren 1992 und 1993 im Auftrag der Firma Werner-Werbung und der Besitzer der Paris Bar eigenständig gemalt und signiert. Dass der Auftrag für die Bilder auf den Künstler Martin Kippenberger zurückging, erfuhr Valien erst 17 Jahre später, als das Bild „Paris Bar (Version 1)“ bei Christie’s für 2.281.250 Britische Pfund versteigert wurde und damit weltweit für Aufmerksamkeit sorgte.

In der Entscheidung der drei Richterinnen der Urheberrechtskammer des Landgerichts München wandte das Gericht die Grundsätze des EuGH zum urheberrechtlichen Schutz von Werken an und stellte fest, dass die Bilder “Paris Bar” die Persönlichkeit von Götz Valien widerspiegeln, indem sie seine freien kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringen. Dem klagenden Künstler, so das Gericht, blieb bei der Schaffung der Bilder ein hinreichend großer Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung, welcher von ihm genutzt wurde. Der Fotorealismus lasse sich nicht auf ein Handwerk „reduzieren“, sondern bleibe eine Kunstform, so die Richterinnen. Das Ergebnis sei auch hier bestimmt von der individuellen Pinselführung sowie der Wahl von Perspektive, Form, Detailliertheit, Licht und Schattierung. Die Paris Bar-Bilder, so die Urteilsbegründung, enthalten individuelle Eigenheiten, die auf der Handschrift von Götz Valien beruhen.

Der Estate Martin Kippenberger hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen.

Prof. Dr. Peter Raue und Dr. Felix Stang sind Partner bei Raue im Bereich des Urheber- und Kunstrechts. Dr. Felix Stang ist Lehrbeauftragter der Freien Universität Berlin und unterrichtet dort Urheberrecht. BestLawyers und das Handelsblatt listen Dr. Peter Raue und Dr. Felix Stang neben Dr. Mareile Büscher und Dr. Anna-Sophie Hollenders in ihrer jüngsten Ausgabe „Deutschlands beste Anwälte 2023“ in der insgesamt 14 Anwälte umfassenden Rubrik Kunstrecht. Dr. Mareile Büscher wurde in diesem Bereich als „Lawyer of the Year“ ausgezeichnet.

 

Berater Götz Valien

Raue, Berlin: Prof. Dr. Peter Raue, Dr. Felix Stang (beide Partner, Kunstrecht, Urheberrecht, Federführung: Dr. Felix Stang)

Berater Estate Martin Kippenberger

K&L Gates: Dr. Friederike Gräfin von Brühl


 

More from Raue