Digital Services Act nimmt weitere Hürde

SKW Schwarz | Kanzleiprofil

Die Verabschiedung des Digital Services Act, der die Grundpfeiler des europäischen digitalen Binnenmarktes umfassend modernisieren soll, rückt näher. Eine formelle Bestätigung des Rats der EU-Staaten soll am 17.11.2021 erfolgen. Damit ginge der Entwurf in die Verhandlung mit dem Parlament. Über den Inhalt des Entwurfs der Kommission hatten wir in der Vergangenheit bereits ausführlich berichtet.

Die EU-Staaten hatten sich schon letzte Woche auf eine Position zum Digital Markets Act verständigt. Dieser soll die Marktmacht von großen Internetunternehmen einschränken und bspw. die Bevorzugung von eigenen Produkten auf den entsprechenden Plattformen unterbinden.

Der Digital Services Act reformiert dagegen im Kern den Umgang mit digitalen Inhalten im Netz, macht Vorgaben zur Moderation von Inhalten und schafft eine neue Aufsichtsstruktur.

Der Rat der EU-Staaten macht nun keine grundlegenden Änderungen am Entwurf der Kommission. Ausgeweitet werden jedoch Verpflichtungen von großen Online-Plattformen auf Host-Provider. Bei Inhalten, die auf eine Bedrohung für Leib und Leben hindeuten, sollen nun auch diese Meldungen an Behörden machen.

Ganz neu ist das Verbot sogenannter „Dark Patterns“ auf Online-Markplätzen. Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen soll dadurch verhindert werden, dass Nutzer*innen unbewusst zu bestimmten Kaufentscheidungen verleitet werden.

More from SKW Schwarz