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Neue EU-Leitlinien zur Anwendung des Art 102 AEUV auf Behinderungsmissbrauch
Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen veröffentlicht, die erstmals als Selbstbindungsinstrument dienen und die veraltete Prioritätenmitteilung aus 2009 ersetzen. Diese Leitlinien systematisieren die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und verfolgen einen formaleren, eingriffsfreundlicheren Ansatz mit widerlegbaren Vermutungen für bestimmte Verhaltensweisen.

DORDA Rechtsanwälte GmbH



















