Das System für Patentstreitverfahren ist in Deutschland
zweigeteilt, wobei Patentnichtigkeits- und
Patentverletzungsverfahren vor unterschiedlichen Gerichten
verhandelt werden.

Patentnichtigkeitsklage
Nach Ablauf einer Frist von neun Monaten, in der Einspruch
eingereicht werden kann, besteht die Möglichkeit, ein Patent
durch eine Nichtigkeitsklage anzufechten.
Für Nichtigkeitsklagen ist das Bundespatentgericht
(BPatG)¹ in erster Instanz zuständig, wo die Verfahren
von zwei juristisch und drei technisch ausgebildeten Richtern
entschieden werden. Die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens
beträgt etwa 25 Monate. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen
kann am Bundesgerichtshof (BGH) in zweiter Instanz Berufung
eingelegt werden, wo ein spezialisierter Senat aus fünf
juristisch ausgebildeten Richtern über den Fall entscheidet.
Die Dauer des zweitinstanzlichen Verfahrens beträgt etwa zwei
bis drei Jahre.