Share on LinkedInShare on LinkedIn

ARTICLE · 19 APRIL 2018

Prioritätsrecht: Neues aus dem EPA

Bardehle Pagenberg
Bardehle Pagenberg
Contributor
Bardehle Pagenberg

Bardehle Pagenberg

IP practitioners with technical expertise As one of Europe’s leading IP law firms, BARDEHLE...

View firm profile
Explore more from Bardehle Pagenberg

Die Anmelder sollten sich der Folgen dieser Entscheidungen bewusst sein.

GermanyIntellectual Property

Jüngere Entscheidungen von den drei verschiedenen Instanzen des EPA haben weitreichende Auswirkungen auf die Patentfähigkeit von Erfindungen nach europäischem Patentrecht. Alle betreffen die im Einspruchsverfahren zu beurteilende Gültigkeit von Patenten. Die Anmelder sollten sich der Folgen dieser Entscheidungen bewusst sein. Vermeidbare Fehler bei der Einreichung europäischer Anmeldungen und auch schon zuvor können später den Verlust des Patents zur Folge haben.

1. EPA, Große Beschwerdekammer, Entscheidung vom 29. November 2016, Az. G 1/15, ABl. EPA 2017, A82 – Infineum USA L.P. v Clariant Produkte (Deutschland) GmbH

Vor der Entscheidung G 1/15 der Großen Beschwerdekammer des EPA (GBK) verursachten divergierende Auffassungen in der Rechtsprechung der Beschwerdekammern erhebliche Unsicherheit über die Anwendung von Artikel 88 (2) Satz 2 EPÜ auf Teilprioritäten. Eine Linie der Rechtsprechung legte die vorangegangene Entscheidung G 2/98 der GBK dahin aus, dass

We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.

See more popular content from