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ARTICLE · 08 DECEMBER 2020

Weiter Unsicherheit Nach Ungültigkeit Des „Privacy Shield"

Mit der Entscheidung C‑311/18 erklärte der EuGH den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum Privacy Shield für ungültig...

AustriaPrivacy

Mit der Entscheidung C‑311/18 erklärte der EuGH den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum Privacy Shield für ungültig, das die Übermittlung personenbezogener Daten aufgrund einer Selbstzertifizierung der Empfänger in die USA ermöglichte. Der Beschluss der Kommission über Standardvertragsklauseln (SCC) für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländer ist hingegen – zumindest in der Theorie – auch im Hinblick auf Datenübermittlungen in die USA weiterhin gültig. Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich, dass die in den SCC enthaltenen Garantien (insbesondere die Verhinderung von Behördenzugriffen) tatsächlich eingehalten werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss jeder Verantwortliche/Datenexporteur unter Mitwirkung des Empfängers/Datenimporteurs selbst beurteilen.

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