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ARTICLE · 05 SEPTEMBER 2024

To The Point: Datenschutzmonitor 34/2024

Schoenherr (Schönherr Rechtsanwälte)
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Die Lebensgefährtin eines Angestellten fühlte sich von der Überwachung durch einen Detektiv in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt. Die Arbeitgeberin ließ den Angestellten wegen einer arbeitsrechtlichen...

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To the Point:

Rechtsprechung des VwGH

VwGH 24.07.2024, Ra 2024/04/0376

  • Die Lebensgefährtin eines Angestellten fühlte sich von der Überwachung durch einen Detektiv in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt. Die Arbeitgeberin ließ den Angestellten wegen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung observieren. Obwohl die Lebensgefährtin nicht Gegenstand des Observationsauftrags war, enthielt der Observationsbericht Fotos der Lebensgefährtin, auf denen sie allein zu sehen war, ihren vollen Namen und bezeichnete sie als "Zielperson 2". Die DSB gab der Datenschutzbeschwerde der Lebensgefährtin teilweise statt.

    Gegen das Erkenntnis erhob der observierende Detektiv Bescheidbeschwerde an das BVwG, welches die Beschwerde abwies. Das BVwG sah die Verarbeitung der Daten der Lebensgefährtin nicht vom berechtigten Interesse des Detektivs gedeckt. Gegen das Erkenntnis erhob der Detektiv eine außerordentliche Revision an den VwGH. Der VwGH wies die Revision zurück.

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