Vernichtung oder Anonymisierung von personenbezogenen Daten als
probate Mittel dem Recht auf Löschung zu entsprechen?
Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB)
verdichtet weiter ihre Spruchpraxis zum datenschutzrechtlichen
Löschungsanspruch. Nachdem zuletzt das Verhältnis von
Löschpflichten zu gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
sowie die weitere Vorhaltung von Kontaktdaten für
eventuell zukünftige Kontaktaufnahmen trotz
Löschungsbegehrens behandelt wurden, erkannte die DSB in einer
kürzlich ergangenen Entscheidung (GZ:
DSB-D123.270/0009-DSB/2018) über die
"Anonymisierung" von Daten als möglichem Mittel zur
Entsprechung von Löschpflichten.
Der Sachverhalt
Im zugrundeliegenden Fall standen Beschwerdeführer und
Verantwortlicher offenbar in einer vormaligen Kundenbeziehung, aus
der noch Daten zu stornierten Vertragsverhältnissen und aus
einer Online-Beratung verarbeitet wurden.