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ARTICLE · 28 NOVEMBER 2018

Datenschutzbehörde Veröffentlicht Blacklist

Am 9. November 2018 hat die österreichische Datenschutzbehörde eine Liste mit Verarbeitungsvorgängen veröffentlicht, welche in jedem Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung ("DSFA") erfordern.

AustriaPrivacy

Verordnung über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist

Am 9. November 2018 hat die österreichische Datenschutzbehörde eine Liste mit Verarbeitungsvorgängen veröffentlicht, welche in jedem Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung ("DSFA") erfordern. Nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss der Verantwortliche eine DSFA durchführen, wenn bestimmte Voraussetzungen gemäß Art 35 erfüllt sind. Die sogenannte "Blacklist", die von den nationalen Datenschutzbehörden veröffentlicht wird, soll jene Szenarien näher konkretisieren, welche eine Verpflichtung zur Durchführung einer DSFA auslösen, wobei die Bestimmungen der DSGVO davon unberührt bleiben.

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