Verordnung über Verarbeitungsvorgänge,
für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung
durchzuführen ist
Am 9. November 2018 hat die österreichische
Datenschutzbehörde eine Liste mit Verarbeitungsvorgängen
veröffentlicht, welche in jedem Fall eine
Datenschutz-Folgenabschätzung ("DSFA") erfordern.
Nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss der
Verantwortliche eine DSFA durchführen, wenn bestimmte
Voraussetzungen gemäß Art 35 erfüllt sind. Die
sogenannte "Blacklist", die von den nationalen
Datenschutzbehörden veröffentlicht wird, soll jene
Szenarien näher konkretisieren, welche eine Verpflichtung zur
Durchführung einer DSFA auslösen, wobei die Bestimmungen
der DSGVO davon unberührt bleiben.