Was wird aus dem europäischen Einheitspatent und
Einheitspatentgericht nach dem erklärten Rückzug des
Vereinigten Königreichs? Ist nun alles vorbei oder geht es
weiter und wenn ja, wie?
Am 27. Februar 2020 erklärte ein Sprecher der britischen
Regierung gegenüber dem iam magazine:
[...] the UK will not be seeking involvement in the UP/UPC
system. Participating in a court that applies EU law and bound by
the CJEU is inconsistent with our aims of becoming an independent
self-governing nation."
Der Zusammenhang ist klar: Das Einheitspatentgericht hat
EU-Recht anzuwenden, höchste Instanz für die Auslegung
des EU-Rechts ist der EuGH und das Übereinkommen über das
Einheitspatentgericht (EPGÜ) sieht ausdrücklich Vorlagen
an den EuGH vor. Das Vereinigte Königreich ist nicht bereit,
die Autorität des EuGH anzuerkennen und gerade dies war ein
wesentlicher und auch emotionaler Aspekt der Brexit-Kampagne. Die
zitierte Erklärung hat zu einer Fülle von
(über)eiligen