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ARTICLE · 06 OCTOBER 2016

Employment Germany: New Legislation In Germany

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Eine zum 1. Oktober 2016 in Kraft tretende Gesetzesänderung kann einen erheblichen Einfluss auf die Standard-Arbeitsverträge vieler Unternehmen in Deutschland haben.

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Gesetzesänderung mit Folgen für Standard-Arbeitsverträge

Eine zum 1. Oktober 2016 in Kraft tretende Gesetzesänderung kann einen erheblichen Einfluss auf die Standard-Arbeitsverträge vieler Unternehmen in Deutschland haben. Insbesondere die häufig in Standard-Arbeitsverträgen enthaltenen sog. Verfallklauseln sind von dieser Gesetzesänderung betroffen.

Ausgangssituation

Standard-Arbeitsverträge enthalten oftmals Verfallklauseln, nach denen alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag verfallen sollen, sofern sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.

Änderung ab dem 1. Oktober 2016

Aufgrund der Gesetzesänderung darf in Standard-Arbeitsverträgen an die Geltendmachung von Rechten für die Arbeitnehmer keine strengere Form als die Textform vereinbart werden. Zur Wahrung der Textform reichen z.B. auch Emails und Telefaxe ohne eine eigenhändige Unterschrift aus. Dies hat insbesondere bei den

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