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ARTICLE · 15 AUGUST 2018

Wettbewerbs­rechtlicher Nachahmungs-Schutz

Bardehle Pagenberg
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Der Hersteller eines Erzeugnisses und sein exklusiver Vertriebspartner sind für den Schutz eines Erzeugnisses gegen Nachahmungen

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IP Fachbroschüre

Der Hersteller eines Erzeugnisses und sein exklusiver Vertriebspartner sind für den Schutz eines Erzeugnisses gegen Nachahmungen nicht darauf angewiesen, dass sie über eingetragene Schutzrechte verfügen. Die Rechtsordnung gewährt in Deutschland Erzeugnissen vielmehr auch dann einen Schutz vor Nachahmung, wenn für diese Produkte kein Urheber-, Geschmacksmuster-, Marken-, Gebrauchsmuster - oder Patentschutz besteht.

1. Bedeutung des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes

Auch in solchen Fällen, in denen ein Erzeugnis (nicht: die unverkörperte Produktidee) weder als Geschmackmuster, noch als Werk im urheberrechtlichen Sinne, noch als dreidimensionale Marke, noch als Gebrauchsmuster oder Patent geschützt ist, kann ein Schutz des Erzeugnisses gegen Nachahmungen begründet sein. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses schützt ein Erzeugnis gegen Nachahmungen, wenn diese geeignet sind, beim Abnehmer eine unzutreffende

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