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ARTICLE · 31 MAY 2018

Bundeskartellamt Zu Preishöhenmissbrauch Und Preis-Algorithmen (Lufthansa)

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Das Bundekartellamt (BKartA) hat am 29. Mai 2018 angekündigt, den Preisüberhöhungsmissbrauch der Lufthansa zunächst nicht weiter zu untersuchen.

GermanyAntitrust/Competition Law

Das Bundekartellamt (BKartA) hat am 29. Mai 2018 angekündigt, den Preisüberhöhungsmissbrauch der Lufthansa zunächst nicht weiter zu untersuchen. Die Preisentwicklung soll aber weiter intensiv beobachtet werden. Anlass waren die Preissteigerungen zwischen rund 10 % und knapp über 50 % nach der Insolvenz von Air Berlin. Das BKartA hat dabei klargestellt, dass auch überhöhte Preise durch Einsatz von Algorithmen der Missbrauchsaufsicht unterfallen.

Nach der Insolvenz Air Berlins und Einstellung des Flugbetriebs im November 2017 erreichte die Lufthansa auf einigen innerdeutschen Strecken eine Monopolstellung. Dies nutzte die Airline und hob die Preise nach den Feststellungen des BKartA im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 25-30% an. Bei einzelnen Routen konnten Preissteigerungen zwischen rund 10 % und knapp über 50 % festgestellt werden. Daraufhin erreichten das BKartA zahlreiche Beschwerden. Der durchaus erhebliche Preisanstieg, rechtfertige aber nicht die

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