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ARTICLE · 24 MAY 2018

DSGVO – Straffreiheit In Österreich?

Der österreichische Gesetzgeber hat am 20.04.2018 relativ unbemerkt Änderungen des im Jahr 2017 beschlossenen Datenschutz-Anpassungsgesetzes vorgenommen.

AustriaPrivacy

Der österreichische Gesetzgeber hat am 20.04.2018 relativ unbemerkt Änderungen des im Jahr 2017 beschlossenen Datenschutz-Anpassungsgesetzes (1) vorgenommen. Aufgrund einer darin enthaltenen Bestimmung, wonach Ersttäter im Falle eines Datenschutzverstoßes angeblich straffrei bleiben, drang dieses Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz (2) 2018 rasch an die Öffentlichkeit. Auch an anderen Stellen wurden noch Änderungen eingebaut, die für Unternehmen durchaus eine Erleichterung mit sich bringen könnten.

Die DSGVO (3) sieht Strafen bis zu EUR 20 Mio. oder 4% des Gesamtjahresumsatzes vor. Das Deregulierungs-Gesetz möchte bereits in der Überschrift zu § 11 – "Verwarnung durch die Datenschutzbehörde" – signalisieren, dass die Verhängung von Strafen unter bestimmten Umständen nicht im Vordergrund stehen und die österreichische Datenschutzbehörde bei deren Anwendung die Verhältnismäßigkeit wahren soll. Das Prinzip der  Verhältnismäßigkeit ist nicht neu, die DSGVO sieht dieses

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