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ARTICLE · 11 MARCH 2020

Double-Opt-In bei Newsletter-Anmeldung?

In einer kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung kommt die Datenschutzbehörde zusammengefasst zum Ergebnis, dass eine Betreiberin von Dating-Portalen keine ausreichenden.

AustriaPrivacy

In einer kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung kommt die Datenschutzbehörde zusammengefasst zum Ergebnis, dass eine Betreiberin von Dating-Portalen keine ausreichenden, Art 32 DSGVO entsprechenden Datensicherheitsmaßnahmen gesetzt hat. Aus diesem Grund habe die Betreiberin der Dating-Portale die personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers (insbesondere seine E-Mail- Adresse) unrechtmäßig verarbeitet und ihn in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung nach § 1 Abs 1 DSG verletzt.

Eine Art 32 DSGVO entsprechende Datensicherheitsmaßnahme wäre nach Ansicht der Datenschutzbehörde zumindest die Verwendung des sogenannten Double-Opt-In-Verfahrens". Bei diesem gibt der Nutzer die Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zwei Mal, einmal durch die Anmeldung zum Newsletter und das zweite Mal durch Anklicken eines Aktivierungslinks, der dem Nutzer auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Im vorliegenden Fall konnten

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