Am 16.09.2020 wurde der mit Spannung erwartete Entwurf des
Bundesgesetzes über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren
Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG)
in Begutachtung geschickt. Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele
des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 schafft der Entwurf neue
Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in
Österreich. Der gegenständliche Beitrag gibt einen ersten
Überblick. Details folgen in Schwerpunktbeiträgen und in
unserer virtuellen Veranstaltungsserie.
Wesentliche Punkte im Überblick
Der Entwurf des EAG enthält zahlreiche beihilfenrechtlich
relevante Regelungen und muss daher von der Europäischen
Kommission genehmigt werden bevor es in Kraft treten kann.
Insbesondere in Bezug auf das Förderinstrument der
administrativen Marktprämie, die nicht wettbewerblich im
Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen, sondern durch
Verordnung festgelegt werden soll, ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen. Davon abgesehen kann