Unter der Leitung der Umweltrechtsexpertin Ilka Mehdorn betreut die Beihilferechtspraxis von Dentons zahlreiche Mandanten aus den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Industrie und Finanz und vertritt diese unter anderem in Verfahren vor nationalen Behörden, im Rahmen der Notifizierung von Maßnahmen vor der EU-Kommission und in Gerichtsverfahren vor dem EuGH. Zudem begleitet man regelmäßig Förderverträge, M&A-Transaktionen und Streitigkeiten mit der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beihilfen. Der EU-Beihilferechtsexperte Matthias Nordmann gilt als zentraler Ansprechpartner für Unternehmen und öffentliche Institutionen, die Unterstützung in Verfahren vor der EU-Kommission, nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof benötigen.
Legal 500 Editorial commentary

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Collated independently by Legal 500 research team.

  • 'Insbesondere Matthias Nordmann ist ein sehr geschätzter Kollege mit umfangreichem Erfahrungsschatz im EU-Beihilfenrecht. Er verfügt über eine langjährige Expertise, die er stets ausgleichend einzusetzen weiß.'

Key clients

  • Aeroground und Flughafen München
  • Berliner Wasserbetriebe AöR
  • CDP
  • Deutsche Vermögensberatung AG
  • EFN Eifel-Net Internet Provider GmbH
  • NeXovation Inc.
  • Sono Motors
  • Trentino Sviluppo S.p.A.
  • Verband der Rundholzhändler e.V.
  • Volotea

Work highlights

  • Beratung der spanischen Fluggesellschaft Volotea in einem langjährigen EU-Beihilfeverfahren, das zugunsten von Volotea vor dem Europäischen Gerichtshof beigelegt wurde und anschließende Beratung zu weiteren Schritten und im nachfolgenden Kostenerstattungsverfahren vor der Europäischen Kommission.
  • Beratung von NeXovation Inc. bei einem wichtigen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof, der entschied, dass die Europäische Kommission den Verkauf des Nürburgrings an die Capricorn Gruppe 2014 zu Unrecht genehmigt hatte und Anschlussberatung der Mandantin bezüglich des weiteren Fortgangs.
  • Beratung der Berliner Wasserbetriebe zur Schließung einer finanziellen Deckungslücke für den Betrieb eines Ausbildungscampus durch eine Tochtergesellschaft, einschließlich der Prüfung unternehmerischer Tätigkeiten und Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel.

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Matthias Nordmann

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