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ARTICLE · 25 APRIL 2018

Teilrevision der Schweizerischen Zivilprozessordnung

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Am 2. März 2018 wurde die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) eröffnet. Der Vorentwurf bezweckt insbesondere eine Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes.

SwitzerlandLitigation, Mediation & Arbitration

Am 2. März 2018 wurde die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) eröffnet. Der Vorentwurf bezweckt insbesondere eine Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes. Ausserdem werden verschiedene punktuelle Änderungen vorgeschlagen, mit denen die Funktionstauglichkeit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen ZPO – und damit die Rechtsdurchsetzung in der Schweiz – weiter verbessert werden soll.

1 HINTERGRUND DES REVISIONSPROJEKTS

Seit dem Inkrafttreten der eidgenössischen ZPO, welche die früheren kantonalen Regelungen abgelöst und das Zivilprozessrecht schweizweit vereinheitlicht hat, sind sieben Jahre vergangen. Während dieser Zeit hat sich die ZPO bewährt und als praxistauglich erwiesen.

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