Share on LinkedInShare on LinkedIn

ARTICLE · 28 DECEMBER 2017

Entscheidbesprechungen/Discussions d'arrêts actuels

Bär & Karrer Ltd.
Bär & Karrer Ltd.
Contributor
Bär & Karrer Ltd.

Bär & Karrer Ltd.

Bär & Karrer is a leading Swiss law firm with more than 200 lawyers in Zurich, Geneva, Lugano, Zug,...

View firm profile
Explore more from Bär & Karrer Ltd.

Das Bundesgericht hatte im vorliegenden zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil eine von der Klägerin und Beschwerdeführerin geltend gemachte Täuschung (E. 3.1– 3.4.3) sowie einen...

SwitzerlandLitigation, Mediation & Arbitration

I. Einleitung Das Bundesgericht hatte im vorliegenden zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil eine von der Klägerin und Beschwerdeführerin geltend gemachte Täuschung (E. 3.1– 3.4.3) sowie einen Grundlagenirrtum (E. 3.4.4) im Zusam­menhang mit einer Streitigkeit aus einem Software-Integra­tionsvertrag verneint.

Daneben prüfte es, ob der von der Klägerin und Be­schwerdeführerin nebst Täuschung erklärte Rücktritt vom Projektierungsvertrag sowie von der später abgeschlos­senen Zusatzvereinbarung «unverzüglich» im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erfolgt ist (E. 4). Ferner äusserte es sich zu der in der Lehre unterschiedlich beantworteten Frage, ob auch bei Anwendung von Art. 108 Ziff. 1 OR eine «unver­zügliche» Erklärung über das weitere Schicksal des Ver­trags hätte erfolgen müssen (E. 4.3). In prozessualer Hin musste das Bundesgericht sich sodann erstmals zu der in der Lehre ebenfalls umstrittenen Frage äussern, ob das angerufene Handelsgericht auch für eine

We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.

See more popular content from