Konflikte zwischen Mitarbeitenden treten früher
oder später in fast jedem Unternehmen auf. Kann ein Konflikt
nicht mit geeigneten Massnahmen entschärft werden, bleibt dem
Arbeitgeber häufig nur die Möglichkeit, einem oder
mehreren der in den Konflikt involvierten Mitarbeitenden zu
kündigen. Dabei hat der Arbeitgeber jedoch gewisse Pflichten
zu beachten, wenn er nicht riskieren will, dass die Kündigung
vor Gericht als missbräuchlich erklärt wird.
Ordentliche Kündigungen von Arbeitgebern als Folge von
Konfliktsituationen am Arbeitsplatz bildeten in den vergangenen
Jahren regelmässig Gegenstand von Gerichtsverfahren. In vielen
Fällen wurde die Kündigung von den Gerichten als
missbräuchlich im Sinne von Art. 336 OR erachtet, weil der
Arbeitgeber vor der Kündigung seiner gesetzlichen
Fürsorgepflicht nicht nachgekommen war.