Zum 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung bei den
Essensgutscheinen (chèques-repas) in Kraft. Das bisherige
Modell wird damit grundlegend geändert.
Die Neuregelung bei den Essensgutscheinen in Luxemburg wird
für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Mit der Reform
sollen das System der Essensgutscheine modernisiert und die
Effizienz für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber verbessert
werden.
Essensgutscheine dienen vor allem dazu, dass Arbeitnehmer sich
während der Mittagspause verpflegen können. Um in den
Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, müssen vor allem zwei
Bedingungen erfüllt sein: Das Unternehmen darf keine Kantine
haben und der Arbeitnehmer darf keine andere pauschale Erstattung
seiner Verpflegungskosten in Form eines Tagegeldes erhalten.
Essensgutscheine sind weit verbreitet und sehr beliebt, da sie
unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind. Angesichts der
Inflation, der Digitalisierung der Gesellschaft und der
Marktgepflogenheiten hat sich