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ARTICLE · 03 JANUARY 2024

Neuregelung bei Essensgutscheinen

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Die Neuregelung bei den Essensgutscheinen in Luxemburg wird für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Mit der Reform sollen das System der Essensgutscheine...

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Zum 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung bei den Essensgutscheinen (chèques-repas) in Kraft. Das bisherige Modell wird damit grundlegend geändert.

Die Neuregelung bei den Essensgutscheinen in Luxemburg wird für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Mit der Reform sollen das System der Essensgutscheine modernisiert und die Effizienz für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber verbessert werden.

Essensgutscheine dienen vor allem dazu, dass Arbeitnehmer sich während der Mittagspause verpflegen können. Um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, müssen vor allem zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Unternehmen darf keine Kantine haben und der Arbeitnehmer darf keine andere pauschale Erstattung seiner Verpflegungskosten in Form eines Tagegeldes erhalten. Essensgutscheine sind weit verbreitet und sehr beliebt, da sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind. Angesichts der Inflation, der Digitalisierung der Gesellschaft und der Marktgepflogenheiten hat sich

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