In der EU wird die MwSt zwar auf nationaler Ebene angewandt.
Gleichwohl hat sie ihre Grundlage in einer auf europäischer
Ebene geschaffenen Gesetzgebung:
Seit ihrer EU-weiten Einführung im Jahr 1967 hat sich die
MwSt zu den am stärksten harmonisierten Steuern entwickelt.
Das gilt jedenfalls dann, wenn man mit dem europäischen
Verordnungs- bzw. Richtliniengeber davon ausgeht, dass Zollrecht
entgegen der deutschen Abgabenordnung kein Steuerrecht ist, sondern
primär Wirtschaftsverwaltungsrecht, das seit der Reform des
Zollkodex wesentlich der Abwehr von terroristischen Gefahren dient.
Die Harmonisierung der MwSt in der EU erklärt sich nicht
allein aus dem Ziel, steuerliche Wettbewerbsverzerrungen im
Binnenmarkt zu verhindern. Ein ebenso gewichtiger Grund liegt
darin, dass die mitgliedstaatlichen Beiträge zum EU-Haushalt
u.a. an die mehrwertsteuerlichen Bemessungsgrundlagen geknüpft
ist, was eine Harmonisierung derselben erforderlich gemacht hat.
Mehrwertsteuerrecht und