A. Sachverhalt
Die dargestellte Reihenkonstruktion besteht aus folgenden
Teilen:
- Firma in der
TÜRKEI Firma in LUXEMBURG
Versendung+Ursprungsland: Türkei
- Firma in LUXEMBURG
LETZTABNEHMER BELGIEN
Einfuhrverzollungsmitgliedstaat ist Deutschland. Dort erfolgt
auch die Anmeldung sowie die Einleitung des Verfahrens nach VC
4200.
Zwischen der Abgangstelle und der Einfuhrzollstelle in
Deutschland muss wegen des zwangsläufigen
Straßentransports ein Versandverfahren eingegliedert werden,
was sich bei der österreichischen Einfuhr erübrigt. Wir
werden die Ausarbeitung zur österreichischen Gesetzeslage
vornehmen, nachdem die vorliegenden Lösungen freigegeben
werden.
- Ziel der
Untersuchung