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ARTICLE · 26 JANUARY 2018

Aktenvermerk

Die dargestellte Reihenkonstruktion besteht aus folgenden Teilen:

HungaryCorporate/Commercial Law

A. Sachverhalt

Die dargestellte Reihenkonstruktion besteht aus folgenden Teilen:

  1. Firma in der TÜRKEI Firma in LUXEMBURG

Versendung+Ursprungsland: Türkei

  1. Firma in LUXEMBURG LETZTABNEHMER BELGIEN

Einfuhrverzollungsmitgliedstaat ist Deutschland. Dort erfolgt auch die Anmeldung sowie die Einleitung des Verfahrens nach VC 4200.

Zwischen der Abgangstelle und der Einfuhrzollstelle in Deutschland muss wegen des zwangsläufigen Straßentransports ein Versandverfahren eingegliedert werden, was sich bei der österreichischen Einfuhr erübrigt. Wir werden die Ausarbeitung zur österreichischen Gesetzeslage vornehmen, nachdem die vorliegenden Lösungen freigegeben werden.

  1. Ziel der Untersuchung

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