Das BAG hat mit aktuellem Urteil vom 29.04.2021 (Az.: 8 AZR
246/20) entschieden, dass ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer
unter bestimmten Voraussetzungen die durch die Beauftragung einer
auf die Aufklärung von Compliance-Verstößen
spezialisierten Anwaltskanzlei verursachten Kosten als
Schadensersatz verlangen kann. Damit müssen Arbeitnehmer in
solchen Fällen unter Umständen mit existenzvernichtenden
Schadensersatzforderungen ihres Arbeitgebers rechnen.
Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Leiter des
Zentralbereichs Einkauf eines Unternehmens. Nachdem das Unternehmen
Hinweise auf Compliance-Verstöße erhalten hatte,
beauftragte es eine auf Compliance-Ermittlungen spezialisierte
Anwaltskanzlei. Die durchgeführten Untersuchungen
förderten zutage, dass der Mitarbeiter gegen das
Schmiergeldverbot verstoßen hatte, private Auslagen auf
Kosten des Unternehmens abgerechnet hatte sowie einen mehrfachen
Spesenbetrug begangen hatte. Das Unternehmen kündigte