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ARTICLE · 15 JULY 2021

Compliance-Verstöße Des Arbeitnehmers: Existenzvernichtung Droht

Damit müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen unter Umständen mit existenzvernichtenden Schadensersatzforderungen ihres Arbeitgebers rechnen.

GermanyEmployment and HR

Das BAG hat mit aktuellem Urteil vom 29.04.2021 (Az.: 8 AZR 246/20) entschieden, dass ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die durch die Beauftragung einer auf die Aufklärung von Compliance-Verstößen spezialisierten Anwaltskanzlei verursachten Kosten als Schadensersatz verlangen kann. Damit müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen unter Umständen mit existenzvernichtenden Schadensersatzforderungen ihres Arbeitgebers rechnen.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Leiter des Zentralbereichs Einkauf eines Unternehmens. Nachdem das Unternehmen Hinweise auf Compliance-Verstöße erhalten hatte, beauftragte es eine auf Compliance-Ermittlungen spezialisierte Anwaltskanzlei. Die durchgeführten Untersuchungen förderten zutage, dass der Mitarbeiter gegen das Schmiergeldverbot verstoßen hatte, private Auslagen auf Kosten des Unternehmens abgerechnet hatte sowie einen mehrfachen Spesenbetrug begangen hatte. Das Unternehmen kündigte

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