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ARTICLE · 30 JUNE 2021

Aufatmen Beim EU-UK-Datentransfer

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Die EU-Kommission hat heute den langersehnten, zuletzt scharf kritisierten Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien knapp vor Ende der Übergangsfrist (30.6.2021) angenommen.

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Die EU-Kommission hat heute den langersehnten, zuletzt scharf kritisierten Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien knapp vor Ende der Übergangsfrist (30.6.2021) angenommen. Damit gilt UK auch weiterhin als Drittland mit angemessenem Datenschutzniveau.

Wie bereits von unseren DORDA Datenschutzexperten aufgearbeitet (DORDA Datenschutz Newsletter), hatte der Brexit auch große Auswirkungen auf die bestehenden Datentransfers von und an Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich. Seit dem Austritt aus der Europäischen Union zum 31.12.2020 gilt Großbritannien nämlich datenschutzrechtlich als Drittland und bedarf es daher grundsätzlich zusätzlicher geeigneter Garantien iSd Art 44 ff DSGVO. Die bisherige Gleichstellung auf Basis der Übergangsregelung im Abkommen zwischen der EU und Großbritannien, die eine mit dem US Datentransfer vergleichbare Rechtsunsicherheit vermeiden sollte, endet bereits kommenden Mittwoch am 30.6.2021. Die EU-Kommission hat nun gerade noch

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