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ARTICLE · 19 DECEMBER 2024

Volle (Sonnen-)Kraft Voraus Im Wohnungseigentum

Seit 01.09.2024 wurden durch die Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2024 die rechtlichen Hürden für das Anbringen von sogenannten „Balkonkraftwerken" im Wohnungseigentum weitgehend abgebaut.

AustriaReal Estate and Construction

Seit 01.09.2024 wurden durch die Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2024 die rechtlichen Hürden für das Anbringen von sogenannten Balkonkraftwerken" im Wohnungseigentum weitgehend abgebaut.

Grundsätzlich bedarf jede Änderung am eigenen Wohnungseigentumsobjekt der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer, sofern durch die geplante Änderung eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer auch nur möglich ist.

Damit Balkonkraftwerke", also Photovoltaikanlagen am Balkon oder an der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts, die üblicherweise an/auf den Außenflächen eines Wohnhauses – und damit auf allgemeinen Liegenschaftsteilen – angebracht werden, leichter installiert werden können, wurden solche Photovoltaikanlagen nunmehr in den taxativen Katalog der privilegierten Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen.

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