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Volle (Sonnen-)Kraft Voraus Im Wohnungseigentum
Seit 01.09.2024 wurden durch die Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2024 die rechtlichen Hürden für das Anbringen von sogenannten „Balkonkraftwerken" im Wohnungseigentum weitgehend abgebaut.
Brauneis Rechtsanwalte