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ARTICLE · 06 JANUARY 2025

To The Point: Datenschutzmonitor 51/2024

Schoenherr (Schönherr Rechtsanwälte)
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Die Durchsuchung der Räumlichkeiten einer juristischen Person und die anschließende Beschlagnahme einer Vielzahl von Unterlagen auf Papier oder in digitaler Form, darunter einer Liste mit den Namen.

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To the Point:
Rechtsprechung des EGMR
Aus der Rechtsprechung des EGMR

  • Die Durchsuchung der Räumlichkeiten einer juristischen Person und die anschließende Beschlagnahme einer Vielzahl von Unterlagen auf Papier oder in digitaler Form, darunter einer Liste mit den Namen und den personenbezogenen Daten der Mitglieder eines Vereins, greift in das Recht auf Achtung der Wohnung und der Korrespondenz der juristischen Person gemäß Art 8 EMRK ein. Ein solcher Grundrechtseingriff ist nur zulässig, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Bei juristischen Personen haben die Staaten zwar einen weiteren Ermessensspielraum als bei natürlichen Personen. Auch den juristischen Personen müssen jedoch geeignete ausgleichende Garantien gegen Machtmissbrauch und Willkür zur Verfügung stehen (EGMR 19.12.2024, 29550/17, Grande Oriente D'italia/Italien).

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