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ARTICLE · 21 FEBRUARY 2025

To The Point: Datenschutzmonitor 07/2025

Schoenherr (Schönherr Rechtsanwälte)
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Mit richterlichem Beschluss kam es zu einer Offenlegung von Kommunikationsdaten aus der Mailbox eines Unternehmens.

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To the Point:

Rechtsprechung des EGMR

EGMR 13.02.2025, 51409/19, Macharik/Tschechien

Schutz der Kommunikation, faires Verfahren

  • Mit richterlichem Beschluss kam es zu einer Offenlegung von Kommunikationsdaten aus der Mailbox eines Unternehmens. Dadurch konnten die E-Mail-Kommunikation und deren Inhalte einer mit dem Unternehmen in Kontakt stehenden Beschuldigten erlangt werden. Die E-Mail-Kommunikation diente als Hauptbeweismittel im gegen die Beschuldigte eingeleiteten Verfahren, in dem sie verurteilt wurde. Im Verfahren beantragte sie erfolglos die Entfernung der E-Mail-Kommunikation aus den Verfahrensakten, weil diese Nachrichten keine Kommunikationsdaten iSd im Beschluss angeführten Gesetzes seien. Die angerufenen innerstaatlichen Gerichte erachteten die Verwertung der E-Mail-Kommunikation als Beweismittel unter Heranziehung unterschiedlicher Gesetzesbestimmungen für rechtmäßig. Die Beschuldigte wendete sich an den EGMR und monierte eine

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