Share on LinkedInShare on LinkedIn

ARTICLE · 06 MAY 2025

Ver­bot der Wolfs­jagd in Öster­reich laut EuGH wei­ter­hin gül­tig

Fellner Wratzfeld & Partners
Fellner Wratzfeld & Partners
Contributor
Fellner Wratzfeld & Partners

Fellner Wratzfeld & Partners

Fellner Wratzfeld & Partners (fwp) was founded in 1999 by Markus Fellner and Kurt Wratzfeld as a...

View firm profile
Explore more from Fellner Wratzfeld & Partners

In der am 11. Juli 2024 veröffentlichten Entscheidung C-601/22 hat der Europäische Gerichtshof („EuGH") festgestellt, dass die Wolfsjagd in Österreich weiterhin verboten bleibt.

AustriaLitigation, Mediation & Arbitration

In der am 11. Juli 2024 veröffentlichten Entscheidung C-601/22 hat der Europäische Gerichtshof („EuGH“) festgestellt, dass die Wolfsjagd in Österreich weiterhin verboten bleibt. Eine Ausnahme von diesem Verbot kann nach Ansicht des Gerichts nur dann gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich derzeit nicht der Fall ist. Nach den ersten Berichten aus den Bundesländern signalisieren diese weiterhin die Intention, „Schadwölfe“ zu entnehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die bisherige Vorgehensweise unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH weiterhin zulässig ist.

Hintergrund und Ausgangsverfahren

We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.

See more popular content from