1. Abstract
Das Bundesministerium für Justiz hat am 02.05.2024 den
Begutachtungsentwurf der
Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle - VRUN zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2020/1828 ("VerbandsklagenRL")
veröffentlicht. Die Begutachtungsfrist endet am
27.05.2024.
Der Entwurf schlägt vor, dass Qualifizierte Einrichtungen
Unterlassungsansprüche und Abhilfeansprüche geltend
machen können.
Die Unterlassungs- und Abhilfeansprüche sollen zu den
bestehenden Rechtsbehelfen, insbesondere nach den §§ 28
ff KSchG und § 14 UWG, hinzutreten.
2. Mit Bescheid anerkannte Qualifizierte Einrichtungen für
grenzüberschreitende Verbandsklagen und für
innerstaatliche Verbandsklagen
Der Entwurf unterscheidet zunächst in einem separaten
Qualifizierte Einrichtungen Gesetz - QEG zwischen der Anerkennung
einer Qualifizierten Einrichtung für grenzüberschreitende
Verbandsklagen und der Anerkennung einer Qualifizierten Einrichtung
für innerstaatliche Verbandsklagen.