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ARTICLE · 08 JULY 2019

Vergaberecht: NÖ Schlichtungsverfahren neu

Am 23.5.2019 wurde vom Niederösterreichischen Landtag eine Novellierung des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes beschlossen, mit der insbesondere das Verfahren vor der „NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge" grundlegend geändert wurde.

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Am 23.5.2019 wurde vom Niederösterreichischen Landtag eine Novellierung des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes (NÖ VNG) beschlossen, mit der insbesondere das Verfahren vor der NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge" (Schlichtungsstelle") grundlegend geändert wurde.

Hintergrund dieser Novellierung ist ein von der Kommission gegen Österreich eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren, weil insbesondere die bisherigen Bestimmungen des NÖ VNG über die Verpflichtung zur Anrufung der Schlichtungsstelle vor Befassung des Landesverwaltungsgerichtes sowie die Sperrwirkung des Schlichtungsantrages als mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG unvereinbar beurteilt wurden.

Nach den nunmehr beschlossenen Änderungen, welche voraussichtlich Ende Juli 2019 in Kraft treten werden, ist das Schlichtungsverfahren einem Nachprüfungsverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht künftig nicht mehr zwingend vorgeschaltet. Unternehmer können die Schlichtungsstelle zwar weiterhin

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