Am 23.5.2019 wurde vom Niederösterreichischen Landtag eine
Novellierung des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes (NÖ
VNG) beschlossen, mit der insbesondere das Verfahren vor der
NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche
Aufträge" (Schlichtungsstelle") grundlegend
geändert wurde.
Hintergrund dieser Novellierung ist ein von der Kommission gegen
Österreich eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren, weil
insbesondere die bisherigen Bestimmungen des NÖ VNG über
die Verpflichtung zur Anrufung der Schlichtungsstelle vor Befassung
des Landesverwaltungsgerichtes sowie die Sperrwirkung des
Schlichtungsantrages als mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG
unvereinbar beurteilt wurden.
Nach den nunmehr beschlossenen Änderungen, welche
voraussichtlich Ende Juli 2019 in Kraft treten werden, ist das
Schlichtungsverfahren einem Nachprüfungsverfahren vor dem
Landesverwaltungsgericht künftig nicht mehr zwingend
vorgeschaltet. Unternehmer können die Schlichtungsstelle zwar
weiterhin