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ARTICLE · 07 MARCH 2022

Fragen kostet nichts, kann aber Aufenthaltstitel retten

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Mit seinem Urteil vom 20. Jänner (C-432/20) stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger und stellte damit die ständige Rechtsprechung...

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Gastkommentar. Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt die ständige Rechtsprechung des VwGH zum Dauerauftenthalt – EU" auf den Kopf.

Wien. Mit seinem Urteil vom 20. Jänner (C-432/20) stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger und stellte damit die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) auf den Kopf.

Ende 2021 hatten in Österreich mehr als 300.000 Drittstaatsangehörige nach wenigstens fünfjähriger rechtmäßiger Niederlassung den Status langfristig Aufenthaltsberechtigter inne. Der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU" des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) geht auf die Richtlinie 2003/109/EG des Rats zurück.

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