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ARTICLE · 24 SEPTEMBER 2021

Die Neue Restrukturierungsordnung

Mit dem am 17.7.2021 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen wird in Umsetzung einer europäischen Richtlinie ein neues gerichtliches...

AustriaInsolvency/Bankruptcy/Re-Structuring

Mit dem am 17.7.2021 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen wird in Umsetzung einer europäischen Richtlinie ein neues gerichtliches vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren geschaffen. In wirtschaftliche Probleme geratenen Unternehmen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Maßnahmen zu treffen, um eine Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.

Das neue Restrukturierungsverfahren kann nur auf Antrag des Unternehmens selbst eingeleitet werden. Gläubiger können keinen Antrag stellen. Kernstück des Verfahrens ist ein Restrukturierungsplan, der die Restrukturierungsmaßnahmen für die betroffenen Gläubiger vorsieht. Ziel ist es, die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und die Bestandfähigkeit sicherzustellen, sodass die Geschäftstätigkeit künftig fortgesetzt werden kann.

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