Mit dem am 17.7.2021 in Kraft getretenen Bundesgesetz
über die Restrukturierung von Unternehmen wird in Umsetzung
einer europäischen Richtlinie ein neues gerichtliches
vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren geschaffen. In
wirtschaftliche Probleme geratenen Unternehmen soll damit die
Möglichkeit gegeben werden, Maßnahmen zu treffen, um
eine Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit des
Unternehmens sicherzustellen.
Das neue Restrukturierungsverfahren kann nur auf Antrag des
Unternehmens selbst eingeleitet werden. Gläubiger können
keinen Antrag stellen. Kernstück des Verfahrens ist ein
Restrukturierungsplan, der die Restrukturierungsmaßnahmen
für die betroffenen Gläubiger vorsieht. Ziel ist es, die
Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und die Bestandfähigkeit
sicherzustellen, sodass die Geschäftstätigkeit
künftig fortgesetzt werden kann.