Mit 1.7.2021 treten weitgehende Änderungen der
Exekutionsordnung (EO) in Kraft. Sie bilden den (vorläufigen)
Abschluss der Reformen des Exekutionsrechts, die mit der
Exekutionsordnungsnovelle 1991 begonnen haben.
Durch die nunmehrige Novelle des Exekutionsrechts soll die
Effizienz von Exekutionsverfahren zur Hereinbringung von
Forderungen gesteigert werden. Das zu diesem Zweck neu
geschaffene (erweiterte) „Exekutionspaket“ soll
das Spezialitätsprinzip, wonach der betreibende
Gläubiger in seinem Exekutionsantrag das
Exekutionsmittel und das Exekutionsobjekt auszuwählen
hat, weiter zurückdrängen und die Anzahl von
Exekutionsanträgen verringern.
(Erweitertes) Exekutionspaket