Am 17.03.2021 wurde die Regierungsvorlage zum geplanten
Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren
Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
– EAG) veröffentlicht. Diesem lang
ersehnten Schritt geht ein Begutachtungsverfahren mit über 100
Stellungnahmen voraus. Mehr als 6 Monate wurde am
Begutachtungsentwurf gearbeitet. Für die geplanten
Energiegemeinschaften gibt es einige wesentliche
Änderungen.
Einleitung
Wie in unserem Legal Insight vom 21.09.2021 betreffend die
EAG-Begutachtung berichtet (
EAG-Infocorner), sieht das EAG-Gesetzespaket neue Teilnehmer
für den Energiemarkt vor: Die Energie-Gemeinschaft
("EG"). Dabei handelt es sich um einen
Zusammenschluss mehrerer Erzeuger und Verbraucher zu einer
Gemeinschaft, die eigenerzeugte Energie verbraucht, speichert
und/oder verkauft. Im Vordergrund steht der Gedanke, dass die
Energie dort erzeugt werden soll, wo sie auch verbraucht wird
(dezentrale Energieversorgung), transportbedingte