CBH Rechtsanwälte

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CBH Rechtsanwälte ernennt Sebastian Hoppe zum Partner

Köln, 08. März 2026 – CBH Rechtsanwälte freut sich, im Rahmen der diesjährigen Jahresgesellschafterversammlung am 07. und 08. März 2026 die Ernennung von Sebastian Hoppe zum Partner bekannt zu geben. Mit seiner umfangreichen Erfahrung und fachlichen Expertise verstärkt er maßgeblich das Infrastruktur- und Energie-Team der Kanzlei. Sebastian Hoppe ist seit 2020 als Rechtsanwalt bei CBH tätig und unterstützt seitdem das Team von Stefan Rappen. Zuvor war er insgesamt acht Jahre als Syndikusanwalt für zwei große Gasfernleitungsnetzbetreiber tätig, zuletzt fünf Jahre bei Gasunie Deutschland, davor beim Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE. Dort verantwortete er unter anderem Leitungsbauvorhaben sowie Fragen der Netzzugangs- und entgeltregulierung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bei CBH liegt in der Beratung von Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft bei der Planung und Genehmigung großer Infrastrukturprojekte sowie der Klärung energie-, regulierungs- und grundstücksrechtlicher Fragestellungen. Darüber hinaus begleitet er bundesweit Investitionsprojekte im Bau- und Energiesektor, insbesondere beim Abschluss von Projektverträgen mit Co-Investoren und Behörden, einschließlich der Vertretung seiner Mandanten in Verwaltungsverfahren und vor Gerichten. Zudem repräsentiert Sebastian Hoppe CBH als aktives Mitglied im Wasserstoffregion Rheinland - HyCologne e.V.. Sebastian Hoppe blickt optimistisch auf seine neue Rolle: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen der Gesellschafter und auf die neue Aufgabe. Die Energie- und Infrastrukturbranche steht vor enormen Herausforderungen – und ebenso großen Chancen. Gemeinsam mit meinem Team möchte ich die Weiterentwicklung in diesem Bereich aktiv mitgestalten und CBH als starken Partner für Unternehmen der Energiewirtschaft weiter positionieren.“ Mit der Ernennung von Sebastian Hoppe setzt CBH Rechtsanwälte ein wichtiges Zeichen für die strategische Weiterentwicklung der energierechtlichen Beratung und den weiteren Ausbau des Kompetenzbereichs Infrastruktur.
20 March 2026
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Bundesnetzagentur setzt erneut auf CBH Rechtsanwälte als Projektmanager beim Stromnetzausbau

CBH Rechtsanwälte wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den nächsten Jahren als Projektmanager nach § 29 NABEG bei der Genehmigung der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungsprojekte (HGÜ) Rhein-Main-Link und Korridor B begleiten. Beide Großprojekte sind zentrale Bausteine des bundesweiten Netzausbaus. Sie tragen wesentlich dazu bei, Strom aus erneuerbaren Energien effizient über große Distanzen zu transportieren und damit die Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Deutschland zu stärken. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Planungs-, Umwelt- und Energiewirtschaftsrecht verfügt CBH Rechtsanwälte über eine ausgewiesene Expertise in der rechtlichen und strategischen Begleitung komplexer Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturvorhaben. Bereits 2023 hatte CBH im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung von der BNetzA den Zuschlag für das juristische Projektmanagement für zahlreiche Vorhaben des Stromnetzausbaus erhalten. Die weitere, zusätzliche Beauftragung von CBH unterstreicht die Position der Kanzlei als verlässlicher Partner auf diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet. CBH Rechtsanwälte ist mit einem ihrer Beratungsschwerpunkte auf das öffentliche Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs- und Umwelt- und Energierecht spezialisiert. Rund 20 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten an den Standorten Köln, Berlin, München, Hamburg und Brüssel öffentliche Auftraggeber, Netzbetreiber und Unternehmen der Energiebranche bei Infrastrukturprojekten von bundesweiter Bedeutung. „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen der BNetzA und die Möglichkeit, weiterhin bedeutende Projekte der Energiewende begleiten zu dürfen,“ sagt Stefan Rappen, Partner bei CBH Rechtsanwälte und zuständiger Projektleiter. „Das juristische Projektmanagement für die Schlüsselprojekte des Stromnetzausbaus in Deutschland stellt eine außerordentliche genehmigungsrechtliche Herausforderung dar. Dies gehen wir mit vollem Einsatz an,“ beschreibt Dr. Tassilo Schiffer, Partner bei CBH Rechtsanwälte, die neue Aufgabe.
20 March 2026
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Frauenpower bei CBH Rechtsanwälte

Köln, den 11. März 2025 Pünktlich zum Weltfrauentag standen anlässlich der Jahresgesellschafterversammlung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte am 07. und 08. März 2025 gleich zwei Rechtsanwältinnen im Mittelpunkt: Johanna Gillert und Britta Lissner! Johanna Gillert begann ihre berufliche Laufbahn bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei CBH, absolvierte später in der Kanzlei auch ihr Referendariat und ist, mit einem starken Fokus auf das Insolvenzrecht, seit sieben Jahren fester Bestandteil des Teams im Handels- und Gesellschaftsrecht. Am vergangenen Wochenende wurde sie nun als neue Equity Partnerin in den Gesellschafterkreis aufgenommen. Johannes Ristelhuber, Teampartner und Geschäftsführer der Sozietät, sagt über die neue Sozia: „Johanna Gillert lebt CBH! Sie hat innovative Ideen sowohl in der Mandatsarbeit als auch für die Kanzlei. Wir freuen uns, dass sie diese nun zukünftig als Partnerin umsetzen kann.“ Britta Lissner ist auch ein wichtiger Teil der CBH-Familie und verstärkt das Team von Prof. Dr. Ingo Jung und Nadja Siebertz seit 2016 als Rechtsanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz.  Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit, für die Sie 2023 und 2024 von IP Stars als „Rising Star“ ausgezeichnet wurde, liegt im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Designrecht. Ihr besonderes Engagement für diesen Fachbereich wurde nun durch die Kanzlei CBH mit der Ernennung zur Counsel gewürdigt. „Britta Lissner ist mit Ihrer fachlichen Expertise und Ihrer Einsatzfreude für die Belange der Mandanten eine der tragenden Säulen in unserem IP-Team. CBH ist stolz, mit Johanna Gillert und Britta Lissner, zwei überaus versierten und engagierten Kolleginnen, aktiv die Zukunft der Kanzlei weiter gestalten zu können“, so Geschäftsführerin Nadja Siebertz.  
15 April 2025
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CBH vertritt LVR erfolgreich vor Oberverwaltungsgericht: Ablehnung der Nachbesetzung von AfD-Ausschusssitzen bestätigt

Die Landschaftsversammlung Rheinland (LVR) war berechtigt, die Nachbesetzung freigewordener Sitze der AfD-Fraktion in verschiedenen Ausschüssen abzulehnen.Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am 11. November 2024 zugunsten des LVR und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Der LVR wurde in diesem Verfahren erfolgreich von Dr. Jochen Hentschel, Partner der Kanzlei CBH Rechtsanwälte, vertreten. Nachdem Vertreter der AfD aus diversen Gremien der Landschaftsversammlung ausgeschieden waren, beantragte die Fraktion die Wahl von Nachfolgern für ihre freigewordenen Sitze. Die Landschaftsversammlung führte Wahlen durch und lehnte die Nachbesetzung mit den vorgeschlagenen Kandidaten zum Teil ab. Die AfD-Fraktion klagte daraufhin, um gerichtlich festzustellen, dass die Landschaftsversammlung zur Wahl sämtlicher ihrer Kandidaten verpflichtet gewesen sei. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage zunächst teilweise statt. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun jedoch klar, dass die Regelungen der Landschaftsverbandsordnung und Gemeindeordnung eine freie Wahl vorschreiben: „Die Freiheit der Wahl muss gewahrt bleiben; Fraktionen haben kein Besetzungsrecht, sondern lediglich das Vorschlagsrecht“, führte der Vorsitzende Richter des 15. Senats aus. Das OVG sah zudem keine Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Landschaftsversammlung gegenüber der AfD-Fraktion. Die Revision wurde nicht zugelassen; eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist möglich.  
31 January 2025
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