Share on LinkedInShare on LinkedIn

ARTICLE · 01 MARCH 2017

Garantievertrag ud Bürgschaft

Kolcuoğlu Demirkan Koçaklı Attorneys at Law
Kolcuoğlu Demirkan Koçaklı Attorneys at Law
Contributor
Kolcuoğlu Demirkan Koçaklı Attorneys at Law

Kolcuoğlu Demirkan Koçaklı Attorneys at Law

The Firm Kolcuoğlu Demirkan Koçaklı (KDK) is an independent Turkish law firm advising domestic and...

View firm profile
Explore more from Kolcuoğlu Demirkan Koçaklı Attorneys at Law

Garantie und Bürgschaft als Gewährleistungen sind zwei ähnliche Arten persönlicher Sicherheiten.

TurkeyCorporate/Commercial Law

Garantie und Bürgschaft als Gewährleistungen sind zwei ähnliche Arten persönlicher Sicherheiten. Sie unterscheiden sich aber auch grundsätzlich in manchen Aspekten voneinander. Der Garant verpflichtet sich gegenüber dem Garantieempfänger (Gläubiger) dazu, dass der Hauptschuldner seine Leistung vertragsgemäß erbringen wird. Dagegen übernimmt der Bürge die persönliche Haftung gegenüber dem Gläubiger für die Nichterfüllung der Hauptschuld. Bei beiden Sicherheitsarten stehen die Sicherheitsgeber für den Schaden ein, der im Falle der Nichterfüllung der Hauptschuld beim Sicherheitsempfänger eintritt. Dementsprechend übernehmen sie eine monetäre Pflicht.1

Obwohl der Bürgschaftsvertrag im Artikel 582 des türkischen Obligationengesetz ("TBK") geregelt ist, findet der Garantievertrag keine Erwähnung im türkischen Recht einschließlich des TBK. Die einzige Vorschrift, die in der türkischen Lehre für die Bezeichnung des Garantievertrags referiert wird, ist Art. 128 TBK mit dem

We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.

See more popular content from