Die Vernehmlassung zur Verschärfung der Lex Koller
verzögert sich. Die ursprünglich für Juni 2025
angekündigte Vernehmlassung soll neu im April 2026
eröffnet werden.
Mit der Vernehmlassung will der Bundestat Vorschläge zur
Verschärfung der Lex Koller unterbreiten, namentlich die
Wiederunterstellung von kommerziell genutzten Grundstücken
(Betriebsstättegrundstücken) und Anteilen von
börsenkotierten Immobiliengesellschaften unter die Lex Koller.
Ebenso soll auch eine Wiederveräusserungsplicht für
Drittstaatenangehörige beim Erwerb von Hauptwohnungen
vorgesehen werden. All diese Vorschläge wurden in den letzten
Jahren schon mehrmals vorgebracht und bisher jeweils abgelehnt.
Diesmal erfolgen die Vorschläge als Massnahme in Zusammenhang
mit der Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" der
SVP.