In einem neueren Entscheid machte das Bundesgericht
grundsätzliche Ausfüh-rungen zur Begründung der
Kündigung eines Mietvertrages. Dabei präzisierte es
insbesondere seine jüngste Rechtsprechung zur Begründung
der Kündigung ei-nes Mietvertrages im Hinblick auf Sanierungs-
und Umbauarbeiten.
Das Bundesgericht hat sich in einem am 24. Mai 2017 ergangenen,
zur amtlichen Publikation bestimmten Entscheid (4A_703/2016) mit der Frage beschäftigt,
welchen Anforderungen die Begründung einer Kündi-gung
eines Mietvertrages bei Sanierungs- und Umbau-arbeiten genügen
müsse.
Der Mieter einer 5½-Zimmer-Maisonettewohnung eines
Mehrfamilienhauses, welches Teil einer Überbauung von
insgesamt acht Mehrfamilienhäusern bildete, hatte von der
Vermieterin eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages
erhalten. Die Vermieterin hatte im Be-gleitschreiben zum amtlichen
Kündigungsformular ausgeführt, sie sehe sich gezwungen,
aufgrund einer dringenden Sanierung der Gipsdecken in
sämtlichen