Hintergrund
2014 nahm das Schweizer Stimmvolk die Eidgenössische
Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung!» an, welche
zum Ziel hat, die Einwanderung in die Schweiz strenger zu
regulieren. Seit dem 1. Juli 2018 werden im Rahmen der Umsetzung
der Initiative arbeitssuchende Schweizer bei der Besetzung von
Stellen vorrangig berücksichtigt.
Als Teil der Umsetzung der Initiative müssen Schweizer
Arbeitgeber seit 1. Juli 2018 sämtliche offene Stellen in
Berufsgattungen mit einer Arbeitslosigkeit von 8 Prozent oder mehr
der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV), bzw. den
regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Die offenen
Stellen dieser Branchen werden anschliessend für 5 Arbeitstage
den Mitarbeitern der öAV und den bei der öAV als
stellensuchend gemeldeten Personen angeboten, bevor sie für
den gesamten Arbeitsmarkt ausgeschrieben werden dürfen.
Während dieser Zeit werden von den RAV die Dossiers von
geeigneten Personen für diese Stellen an die