Arbeitsrecht hat viele Facetten. Gewisse Themen haben sich in
der Beratung und vor Gerichten zu regelrechten Dauerbrennern
entwickelt, andere tauchen neu auf am Horizont. Wir greifen an
dieser Stelle vier Themen heraus: Arbeitszeiterfassung, Bonusfrage,
Kündigung und Compliance- Thematik.
Arbeitszeiterfassung
1. Grundlage
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Verzeichnisse oder andere
Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Gesetzes
erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugsorganen zur
Verfügung zu halten. Gemäss Artikel 73 der Verordnung 1
zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) müssen daraus u. a. Dauer und Lage
der geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
(inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit) sowie der Pausen
von einer halben Stunde und mehr ersichtlich sein. Seit 1. Januar
2016 sind in den Artikeln 73a und 73b ArGV 1 zwei Ausnahmen von der
umfassenden Arbeitszeiterfassungspflicht vorgesehen. Ziel dieser
neuen Bestimmungen war unter anderem