Mit der Verabschiedung des EU Data Act (Verordnung (EU)
2023/2854) am 22. Dezember 2023 verfolgt die Europäische Union
das Ziel, einen einheitlichen und innovationsfreundlichen
Rechtsrahmen für die Nutzung und Weitergabe von Daten zu
schaffen. Die Verordnung ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten
und wird ab dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar. Auch
Schweizer Unternehmen können vom Data Act betroffen sein
– sei es als Hersteller digital vernetzter Produkte, als
Anbieter verbundener Dienste, als Dateninhaber oder
-empfänger, als Cloud-Dienstleister oder als Teilnehmer an
datenbasierten Geschäftsmodellen im europäischen
Raum.
Der Data Act stellt einen Paradigmenwechsel im europäischen
Datenrecht dar. Die Verordnung bringt nicht nur neue Rechte
für Nutzer, sondern erhebliche Pflichten für Unternehmen,
insbesondere in Bezug auf technische Umsetzungsanforderungen,
Informationspflichten und Vertragsgestaltung. Nachfolgend finden
Sie eine erste Übersicht.