Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz ein neues
Datenschutzgesetz. Mittlerweile gibt es erste Erkenntnisse aus der
Praxis. Zeit für eine Einschätzung und für
Handlungsempfehlungen.
Untersuchung des EDÖB
Wie der Presse zu entnehmen war, hat der Eidgenössische
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) gegen
die Digitec Galaxus AG, einen der grössten Schweizer
Onlinehändler, eine Untersuchung geführt. Der EDÖB
bemängelte dabei insbesondere die Datenschutzerklärung.
Zwar erfolgte diese Untersuchung noch unter altem Recht, sie
lässt aber trotzdem interessante Rückschlüsse
zu.
Nutzungszweck für einzelne Personendaten angeben
Der EDÖB empfiehlt, in der Datenschutzerklärung klar
erkennbar zu machen, zu welchen Zwecken welche Personendaten
bearbeitet werden. Dabei sollen die für den jeweiligen Zweck
genutzten Daten zugeordnet werden (z.B. Kontaktdaten für
Kommunikations- und Marketingzwecke). Diese Vorgabe ist neu und in
den meisten