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ARTICLE · 30 JULY 2020

COVID 19: Auswirkungen Auf Das Migrationsrecht (Update)

Bär & Karrer Ltd.
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Die weltweite Verbreitung von COVID-19 (Coronavirus) und die Massnahmen des Bundesrates haben mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Migrationsrecht aufgeworfen.

SwitzerlandCoronavirus (COVID-19)

Die weltweite Verbreitung von COVID-19 (Coronavirus) und die Massnahmen des Bundesrates haben mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Migrationsrecht aufgeworfen. Dieses Briefing soll einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation (Stand: 22. Juli 2020) und die relevanten Änderungen im Bereich des schweizerischen Migrationsrechtes geben.

Da die Beurteilung der notwendigen migrationspolitischen Massnahmen durch die Behörden zu ständigen Aktualisierungen und Änderungen der Rechtslage führt, sind die aktuellen Informationen regelmässig zu überprüfen.

A. Einreiseverbot

Für alle Risikoländer und -regionen gilt ein grundsätzliches Einreiseverbot.

Als Einreiseland gilt dabei jenes Land, aus welchem direkt eingereist wird. Dies gilt auch, wenn das Land nur als Transit genutzt wird. Eine direkte Einreise aus einem Nicht-Risikoland ist möglich, eine Einreise aus einem Nicht-Risikoland via ein Risikoland ist dagegen nicht möglich.

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