Die weltweite Verbreitung von COVID-19 (Coronavirus) und die
Massnahmen des Bundesrates haben mehrere Fragen im Zusammenhang mit
dem Migrationsrecht aufgeworfen. Dieses Briefing soll einen kurzen
Überblick über die aktuelle Situation (Stand: 22. Juli
2020) und die relevanten Änderungen im Bereich des
schweizerischen Migrationsrechtes geben.
Da die Beurteilung der notwendigen migrationspolitischen
Massnahmen durch die Behörden zu ständigen
Aktualisierungen und Änderungen der Rechtslage führt,
sind die aktuellen Informationen regelmässig zu
überprüfen.
A. Einreiseverbot
Für alle Risikoländer und -regionen gilt ein
grundsätzliches Einreiseverbot.
Als Einreiseland gilt dabei jenes Land, aus welchem direkt
eingereist wird. Dies gilt auch, wenn das Land nur als Transit
genutzt wird. Eine direkte Einreise aus einem Nicht-Risikoland ist
möglich, eine Einreise aus einem Nicht-Risikoland via ein
Risikoland ist dagegen nicht möglich.