Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (PIPL) tritt in
China am 1. November in Kraft. Auch wenn das Gesetz auf den ersten
Blick wie das chinesische Äquivalent der DSGVO erscheinen mag,
dürfen wir die konzeptionellen Unterschiede zwischen dem
europäischen und dem chinesischen Datenschutzkonzept nicht
vergessen.
Gleichzeitig zeichnet sich hinter den an die Vorgaben der DSGVO
erinnernden PIPLRegeln die Überlegenheit des chinesischen
Staates nach nationaler Sicherheit und Datenlokalisierung
gegenüber dem Schutz von Daten natürlicher Personen ab,
die im europäischen Ansatz jedoch Vorrang genießen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die PIPL wie die DSGVO eine
extraterritoriale (grenzüberschreitende) Wirkung hat, also die
Regeln sind auch für alle Datenverantwortlichen
außerhalb Chinas bindend, deren Zweck es ist, chinesischen
Bürgern Waren und Dienstleistungen bereitzustellen oder die
Aktivitäten natürlicher Personen in China zu analysieren
und ein Profil zu