Share on LinkedInShare on LinkedIn

ARTICLE · 02 NOVEMBER 2021

Global Mobility Alert - Week 43

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (FZA) hat die Schweiz bisher Arbeitsmarktschutzmassnahmen für kroatische Staatsangehörige...

GlobalImmigration

1126154a.jpg

Schweiz / 28. Oktober 2021

Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für Kroatien am 1. Januar 2022

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (FZA) hat die Schweiz bisher Arbeitsmarktschutzmassnahmen für kroatische Staatsangehörige, insbesondere Bewilligungskontingenten, beibehalten. Ende 2020 hielten sich 28 324 kroatische Staatsangehörige in der Schweiz auf, welche knapp 2% der in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bevölkerung ausmachten.

Die Schweizer Bundesregierung hat bereits am 1. Oktober 2021 beschlossen, die uneingeschränkte Freizügigkeit für kroatische Staatsangehörige ab dem 1. Januar 2022 einzuführen. Kroatische Staatsangehörigen werden damit ab dem Jahr 2022 den anderen EU/EFTA-Staatsangehörigen gleichgestellt. Anlässlich der 24. Sitzung des Gemischten Ausschusses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zum Freizügigkeitsabkommen vom 22. Oktober 2021, hatte die CH-Delegation die EU-Delegation

We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.

See more popular content from