
Schweiz / 28. Oktober 2021
Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für
Kroatien am 1. Januar 2022
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz
und der Europäischen Union (FZA) hat die Schweiz bisher
Arbeitsmarktschutzmassnahmen für kroatische
Staatsangehörige, insbesondere Bewilligungskontingenten,
beibehalten. Ende 2020 hielten sich 28 324 kroatische
Staatsangehörige in der Schweiz auf, welche knapp 2% der in
der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bevölkerung ausmachten.
Die Schweizer Bundesregierung hat bereits am 1. Oktober 2021
beschlossen, die uneingeschränkte Freizügigkeit für
kroatische Staatsangehörige ab dem 1. Januar 2022
einzuführen. Kroatische Staatsangehörigen werden damit ab
dem Jahr 2022 den anderen EU/EFTA-Staatsangehörigen
gleichgestellt. Anlässlich der 24. Sitzung des Gemischten
Ausschusses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
zum Freizügigkeitsabkommen vom 22. Oktober 2021, hatte die
CH-Delegation die EU-Delegation