Im Online-Handel werden den Kunden üblicherweise mehrere
alternative Zahlungsmethoden (Rechnungskauf, Lastschrift,
Kreditkarte, PayPal usw.) zur Verfügung gestellt. Allerdings
bieten Händler die Nutzung bestimmter Zahlungsmethoden
häufig nur ausgewählten Kundengruppen an bzw. stellen
für die Nutzung besondere Anforderungen auf. So ist ein
Rechnungskauf vielfach nur für solche Kunden möglich, die
bereits zuvor bei dem jeweiligen Händler gekauft haben. Mit
einer anderen Fallkonstellation musste sich der Europäische
Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (EuGH, Urt. v.
05.09.2019, Rechtssache C-28/18 – Verein für
Konsumenteninformation / Deutsche Bahn AG) befassen:
In dem konkreten Fall hatte der österreichische Verein
für Konsumenteninformation vor den österreichischen
Gerichten eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn beanstandet, wonach eine über die Webseite der
Deutschen Bahn getätigte Buchung nur dann per Lastschrift
bezahlt werden