Das im Februar 2020 verkündete Gesetz zur
Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin, oft auch einfach als
„Mietendeckel-Gesetz“ bezeichnet, ist nichtig. So hat
es das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Damit gelten
alle Regelungen des Gesetzes, insbesondere der Mietenstopp, als von
Anfang an nicht existent. Auf Vermieter wie Mieter kommen
Rückzahlungen von bisher aufgrund des
"Mietendeckels" nicht gezahlten Mieten sowie
aufgeschobene Mieterhöhungen zu.
ÜBERBLICK
Das von der rot-rot-grünen Landesregierung im Jahr 2019 auf
den Weg gebrachte Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in
Berlin (MietenWoG), Grundlage des in den letzten Monaten viel
besprochenen „Mietendeckels“, ist vom Zweiten Senat des
Bundesverfassungsgerichts mit seinem heutigen Beschluss für
nichtig erklärt worden. Das Gericht hat dabei im Kern
argumentiert, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz
fehlte, um in die Mietpreisgestaltung zwischen Mieter und